Bürgerstiftung für
Kinder in Wuppertal

Ekkehardstraße 7
42105 Wuppertal

Telefon (02 02) 26 56-390
Telefax (02 02) 26 56-438

info[at]kinderstiftung-wuppertal.de
www.kinderstiftung-wuppertal.de
 

Spendenkonto

Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN DE15 3305 0000 0000 8944 44

Jetzt spenden

Ob große oder kleine Spende - jeder Euro hilft!
 

Wenn Sie sofort aktiv werden möchten, haben Sie die Möglichkeit, uns auf folgende Konten eine Spende zu überweisen:

Stadtsparkasse Wuppertal
(BLZ 330 500 00), Konto-Nr. 894 444

IBAN: DE15 3305 0000 0000 8944 44
BIC:    WUPSDE33XXX

Deutsche Bank Wuppertal
(BLZ 330 700 90), Konto-Nr. 0 880 088

IBAN: DE22 3307 0090 0088 0088 00
BIC:   DEUTDEDWXXX

Einzugsermächtigung als PDF zum Download

Der Höchstbetrag für den steuerlichen Sonderausgabenabzug von Spenden beträgt 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Bis zu einem Spendenbetrag von 200 € bzw. 300 € (ab 1.1.2021) gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung und kann bei Ihrem Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie, sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist, eine gesonderte Spendenquittung. 

Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 300 € auf Wunsch eine Spendenquittung.

Wenn Sie uns regelmäßig – z.B. über einen Dauerauftrag oder eine entsprechende Einzugsermächtigung unterstützen möchten, erhalten Sie von uns eine Gesamtspendenbescheinigung im Folgejahr Ihrer Einzahlung.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Die Anlass-Spende

Besondere Anlässe gibt es viele: fröhliche und traurige, ein runder Geburtstag, ein Dienst- oder Unternehmensjubiläum oder ein Trauerfall. Vielleicht bitten Sie anlässlich eines besonderen Ereignisses um eine Spende zugunsten der Bürgerstiftung für Kinder.

Eine tolle Idee: Spenden statt Geschenke mit zwei Varianten:

  • Ihre Gäste überweisen ihre Spenden direkt an die Bürgerstiftung auf unser Spendenkonto.
    Bitte informieren Sie Ihre Gäste bereits mit der Einladung über Ihren Spendenwunsch und geben Sie dazu unser u.g. Bankkonto und ein eindeutiges Stichwort (z.B. den Anlass und Ihren Namen) als Verwendungszweck an.
    Etwa 4 bis 6 Wochen nach der Feier senden wir Ihnen eine Aufstellung der Personen, die anlässlich Ihrer Aktion gespendet haben.
    Teilen uns die Spender bei der Überweisung ihre Anschrift mit, senden wir ihnen ein Dankschreiben und ggf. eine Spendenbescheinigung.

  • Sie sammeln Bargeld auf der Feier und überweisen den Gesamtbetrag an uns.
    Auch bei dieser Variante ist es sinnvoll, bereits in der Einladung auf Ihren Spendenwunsch hinzuweisen. Gerne senden wir Ihnen dazu unser „Kinderhaus“ als Sammelbehälter. Sie überweisen dann den Gesamtbetrag mit eindeutigem Verwendungszweck auf unser Sonderkonto. Wir schicken Ihnen anschließend unser Dankschreiben und ggf. eine Spendenquittung.
    Oder Sie senden uns eine Liste mit den Namen der Spender, deren Anschriften und Spendenbeträgen. Dazu können Sie auf Ihrer Feier eine entsprechende Liste auslegen. Wir schicken dann allen Spendern ein Dankschreiben und ggf. eine Spendenquittung.

Ein kleiner Trost: eine Spende im Trauerfall

Anstelle von Blumen und Kränzen bitten Sie Freunde und Verwandte um Spenden für die Bürgerstiftung und schenken damit Kindern die Chance auf eine bessere Entwicklung.

Nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf, wenn Sie die Bürgerstiftung für Kinder anlässlich eines Trauerfalls bedenken wollen.

Weisen Sie bitte bereits in der Traueranzeige auf den Wunsch für eine Spende hin und nennen Sie darin das Bankkonto und ein eindeutiges Stichwort. Nur so können wir die Spenden richtig zuordnen.

Bitte teilen Sie uns telefonisch (0202 26 56 390) oder über das Kontaktformular den Namen des/der Verstorbenen, den Termin der Trauerfeier, das gewählte Stichwort sowie die Kondolenzanschrift mit.

Haben Sei noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Bitte hinterlassen Sie ggf. auf unserem Anrufbeantworter eine Nachricht; wir rufen dann umgehend zurück.
 

Unser Spendenkonto

Stadtsparkasse Wuppertal
Konto 894 444
Bankleitzahl 33050000

IBAN: DE1533050000000089444
BIC:   WUPSDE33

Schenkung und Erbschaft

Ihr letzter Wille kann ein Anfang sein. Denken Sie vielleicht darüber nach, einen Teil Ihres Nachlasses im Fall Ihres Todes einer gemeinnützigen Einrichtung zukommen zu lassen und in Ihrem Testament dafür eine entsprechende Vorkehrung zu treffen? Oder möchten Sie noch zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens für einen guten Zweck verwenden und sehen, was mit dem Geld passiert?

Die Bürgerstiftung für Kinder ist als gemeinnützige Einrichtung von der Erbschafts-/Schenkungssteuer befreit. Deshalb kommt Ihr Vermächtnis der Hilfe den Kindern ungeschmälert zugute.

Sprechen Sie uns an. Wir vermitteln Ihnen gern einen erfahrenen Ansprechpartner, der Sie berät, und sichern Ihnen zu, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Zustiftung

Zustiften heißt: dauerhaft und nachhaltig helfen

Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für die geförderten Projekte ausgegeben werden muss, wird die Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt deshalb auf Dauer erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungskapital dürfen für die Förderung von Projekten verwendet werden. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto höhere Erträge können ausgeschüttet werden. Das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden.

Wie hoch muss eine Zustiftung sein?

Möchten Sie, dass das Geld in das Stiftungskapital einfließt, verfügen Sie eine „Zustiftung“. Zustiftungen können, genau wie Spenden, in jeglicher Höhe geleistet werden. Auch kleine Beträge sind willkommen. Andererseits reichen  die Erträge aus dem derzeitigen Stiftungskapital nicht immer aus, allen an uns herangetragenen Förderungswünschen gerecht zu werden. Wir sind deshalb auch weiterhin auf den Zufluss von sofort einsetzbaren Spenden angewiesen und würden uns deshalb freuen, wenn Sie uns „kleinere“ Beträge nicht als Zustiftung, sondern direkt und sofort verwendbar als Spende zukommen lassen.

Namentliche Zustiftungen ohne Zweckbindung ab 5000 €

Möchten Sie der Bürgerstiftung 5000 € oder mehr zugutekommen lassen, dann werden wir Sie (sofern Sie nichts anderes wünschen) in unsere Zustiftergalerie aufnehmen, damit Ihr soziales Engagement für die Nachwelt erkennbar bleibt.

Namentliche Zustiftung mit Zweckbindung ab 50 000 €

Ab einer Summe von 50 000 € kann der/die Zustifter/in selbst bestimmen, für welchen Zweck die Geldzuwendung im Rahmen der Stiftungssatzung verwendet werden soll. Die Förderer und ihre Zweckbestimmung werden in der Zustiftergalerie festgehalten.

Mitglied im Stifterrat (§ 9 der Stiftungssatzung)

Förderer, die der Bürgerstiftung mindestens 10 000 € zukommen lassen, werden Mitglied des Stifterrats und haben Anspruch auf Teilnahme an der jährlich einzuberufenen Stifterratssitzung, in der über die Stiftungsarbeit (einschließlich Planung und Vorlage des Jahresabschlusses) berichtet wird.

Sprechen Sie uns an

Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion und, wenn gewünscht, mit der beratenden Unterstützung eines Notars oder Steuerberaters behandelt.

Steuervorteile

Das Finanzamt „beteiligt“ sich an Ihrer Hilfe!


Spende

Sie können Ihre Spende in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Der Abzug ist einheitlich für alle förderungswürdigen Zwecke bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte möglich. Der für Unternehmen, Gewerbetreibende und freie Berufe mögliche Sonderausgabenabzug beträgt bis zu 0,4% der gesamten Umsätze und aufgewendeten Löhne und Gehälter. Spenden, die die Höchstbeträge überschreiten oder im Veranlagungszeitraum der Spende nicht berücksichtigt werden können, sind im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben abzuziehen (Spendenvortrag).

Bis zu einer Höhe von 200 € bzw. 300 € (ab 1.1.2021) reicht die Vorlage des Überweisungsträgers oder Zahlscheines bzw. des Kontoauszuges. Ist die Spende höher als 300 €, ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung vorgeschrieben.
 

Zustiftungen

Steuerrechtlich gelten für Zustiftungen dieselben Regelungen wie für die Stiftungsgründung. Zusätzlich zu den Spenden können Privatpersonen Zuwendungen zur Kapitalausstattung einer Stiftung bis maximal 1 Mio € im Jahr der Zuwendung und in den folgen 9 Jahren abziehen. Stifter können diesen Abzugsbetrag alle 10 Jahre in Anspruch nehmen und ihn auf diesen Zeitraum von 10 Jahren verteilen. Für Ehepaare ist der Höchtsbetrag auf 2 Mio € aufgestockt worden.


Und noch ein wichtiger Hinweis

Sollten Sie Vermögen, das Sie selbst geerbt haben, in eine Stiftung fließen lassen, erhalten Sie bis zu 24 Monate nach Erhalt des Erbes die darauf angefallene Erbschaftssteuer vom Finanzamt erstattet.

Schüler helfen Kindern

Auch Schulen und Schüler können uns unterstützen. Die „Großen“ helfen den „Kleinen“.

z. B. durch einen Benefiz- (oder Sponsoren-) Lauf.

Dazu suchen sich die Läufer vor dem Lauf unter Freunden und Bekannten möglichst viele Sponsoren, die für jeden gelaufenen Kilometer oder jede Runde, die sie während der festgelegten Laufdauer zurücklegen, einen bestimmten Geldbetrag zusagen. Die Läufer versuchen dann, so viele Runden wie möglich zu absolvieren, damit dem Projekt oder der Organisation (hier der Bürgerstiftung für Kinder) umso mehr Geld zugutekommt.

Als Varianten kommen natürlich auch andere Sportarten (Schwimmen, Radfahren, Inlineskaten usw.) in Betracht.

Unternehmen helfen

Spenden statt Schenken


Jubiläumsfeier

Laden Sie Ihre Gäste ein, anstelle von Jubiläumsgeschenken an die Bürgerstiftung für Kinder zu spenden. Gerne lassen wir Ihnen alle Informationen für die Abwicklung sowie auf Wunsch ein Spendenhäuschen zukommen.
 

Weihnachtsaktion

Alle Jahre wieder überlegen Sie, womit Sie Ihre Kunden zu Weihnachten überraschen können. Warum nicht einmal das dafür aufzuwendende Geld nehmen und über die Bürgerstiftung hilfsbedürftigen Kindern zugutekommen lassen? Informieren Sie Ihre Kunden in Ihrem Weihnachtsgruß über diese Entscheidung. Sie können mit viel Verständnis und Beifall für Ihr soziales Engagement rechnen!